Alternative Streitbeilegung: Mediation/Collaborative Law
Nicht jeder möchte mit seinem Konflikt an den Friedensrichter oder an den
Richter gelangen. Hierfür kann es viele Gründe geben: Die Notwendigkeit,
mit seinem Konfliktpartner weiter zusammen zu arbeiten, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen,
im familiären Bereich der Schutz der Elternrolle vor dem Paarkonflikt und
vieles mehr.
Wir bieten Ihnen neben der klassischen Rechtsberatung zwei Formen der alternativen
Konfliktlösung: die Mediation und das hierzulande noch recht unbekannte
Collaborative Law Verfahren. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten,
können Sie sich auf den folgenden Seiten hierüber informieren.