In Ihrem Unternehmen haben Sie Ihre Angestellten obligatorisch gegen Unfall
versichert, haben eine Personalvorsorge abgeschlossen usw. Oft stellen sich
sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen
oder bei Eintritt eines Versicherungsfalles. Bei Firmengründungen stellen
sich Fragen nach der Koordination und Ausgestaltung des Versicherungsschutzes.
Als Privatperson können Sie infolge Unfall oder Krankheit längere
Zeit arbeitsunfähig werden oder gar invalid. Die Versicherungsleistungen
der Unfallversicherung oder der Krankenkasse, später der IV und Pensionskasse
im Falle einer schweren Krankheit oder bei einem Unfall können von existentieller
Bedeutung sein oder werden. Reagiert man nicht rechtzeitig, kann man seinen
Anspruch verlieren.
Unsere Leistungen
umfassende Abklärung von Versicherungsschutz und Leistungspflicht von
Personalfürsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen
Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen mit Versicherungen
Führen von Verwaltungsverfahren gegen Entscheide von Sozialversicherungen
Wahrung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen