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Honorare

Zu Beginn des Mandats vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar, dessen Höhe sich nach dem Streitwert bzw. der finanziellen Bedeutung des Falles richtet. Der Honoraransatz versteht sich zuzüglich tatsächlicher Auslagen und Spesen sowie Mehrwertsteuer. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorschuss, sowie den Zeitraum, in dem wir mit Ihnen abrechnen. In einer Honorarvereinbarung werden diese Punkte festgehalten. Sie können sich jederzeit über den Stand der aufgelaufenen Kosten erkundigen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

 
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