Zu Beginn des Mandats vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar, dessen Höhe
sich nach dem Streitwert bzw. der finanziellen Bedeutung des Falles richtet.
Der Honoraransatz versteht sich zuzüglich tatsächlicher Auslagen und
Spesen sowie Mehrwertsteuer. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorschuss,
sowie den Zeitraum, in dem wir mit Ihnen abrechnen. In einer Honorarvereinbarung
werden diese Punkte festgehalten. Sie können sich jederzeit über den
Stand der aufgelaufenen Kosten erkundigen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie uns dies bitte mit.